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Nur jede dritte Preiserhöhung ist regelkonform — unsere Analyse zu den 12-Uhr-Verstößen

Eine Datenrecherche des SWR hat diese Woche aufgedeckt: Rund 60.000 Preiserhöhungen an deutschen Tankstellen erfolgten in den ersten drei Aprilwochen außerhalb des erlaubten Zeitfensters. Wir haben unsere eigenen Daten ausgewertet — und können den Befund mit einem zweiten, unabhängigen Datensatz bestätigen. Und differenzieren.

Was das Gesetz vorschreibt

Seit dem 1. April 2026 gilt das Kraftstoffanpassungsgesetz (KPAnG): Tankstellen dürfen ihre Preise nur einmal täglich erhöhen — um 12:00 Uhr. Die Meldung an die Markttransparenzstelle (MTS-K) muss bis 12:05 Uhr erfolgen. Preissenkungen sind jederzeit erlaubt. Jede Erhöhung außerhalb dieses Fünf-Minuten-Fensters ist ein Verstoß.

Unsere Datenbasis

Wir haben 11.659 Preiserhöhungen (Diesel, >0,5 ct) an 434 Mustertankstellen über den gesamten April ausgewertet — vom 1. bis zum 29. April 2026. Jede einzelne Erhöhung wurde minutengenau einem Zeitfenster zugeordnet.

Das Ergebnis: Nur jede dritte Erhöhung ist regelkonform

Zeitfenster Status Erhöhungen Anteil
Vor 11:30 Uhr ❌ Klar illegal 0
11:30–11:55 Uhr ❌ Frühstarter 14 0,1 %
11:55–12:00 Uhr ⚠️ Grauzone 5 0,04 %
12:00–12:05 Uhr 4.095 35,1 %
12:05–12:15 Uhr ❌ Nachzügler 7.225 62,0 %
12:15–13:00 Uhr ❌ Deutlich verspätet ~280 2,4 %
Nach 13:00 Uhr ❌ Klar illegal ~16 0,1 %
Gesamt 11.659 100 %

Nur 35,1 % regelkonform

Von 11.659 Preiserhöhungen im April fielen nur 4.095 in das erlaubte Zeitfenster 12:00–12:05 Uhr

Die wichtige Differenzierung: Latenz oder Absicht?

Die Zahl klingt alarmierend — aber man muss ehrlich differenzieren. Der Großteil der Verstöße (7.225 von 7.540) fällt in das Fenster 12:05 bis 12:15 Uhr. Das sind Tankstellen, die vermutlich um 12:00 Uhr erhöhen, deren Meldung an die MTS-K aber 5 bis 10 Minuten braucht. Das kann an der Meldesoftware der Kassensysteme liegen — nicht zwingend an bewusster Regelumgehung.

Aber: Wenn es nur Latenz wäre, müsste es zufällig schwanken
10 Tankstellen in unserem Sample zeigen das Muster an 28 von 29 Tagen. Jeden Tag dieselbe Verspätung, bei denselben Stationen. Das spricht für ein systemisches Problem — ob technisch oder absichtlich, bleibt offen. Aber es ist kein Einzelfall.

Wiederholungstäter: Jeden Tag derselbe Verstoß

Rang Station Verstöße in 29 Tagen
1Station A30= jeden Tag + 1×
2Station B29= jeden einzelnen Tag
3Station C29= jeden einzelnen Tag
4Station D28= 97 % der Tage
5Station E28= 97 % der Tage
Weitere 5 Stationen mit 28 Verstößen

Diese Stationen erhöhen jeden Tag außerhalb des erlaubten Zeitfensters. Das Muster ist zu konsistent für zufällige technische Fehler. Entweder ist die Meldesoftware dauerhaft falsch konfiguriert — oder die Verspätung ist akzeptierte Praxis.

Die eindeutigen Fälle: Erhöhungen VOR 12 Uhr

19 Erhöhungen im April erfolgten vor 12:00 Uhr. Hier gibt es keine technische Erklärung — wer vor 12 Uhr erhöht, verstößt klar gegen das Gesetz. Zwei Stationen tauchen dabei mehrfach auf:

Station Frühstarter-Fälle Bewertung
Station 8fdc…5× im AprilSystematisch
Station 404b…4× im AprilSystematisch
+ 10 weitere Stationen mit je 1 Frühstart

Eine Station, die an 5 von 29 Tagen vor 12 Uhr erhöht, handelt nicht versehentlich. Diese Fälle sind für die Aufsichtsbehörden am einfachsten nachzuweisen.

Hochrechnung: Unsere Zahlen vs. SWR

Unser Sample umfasst 434 von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Hochgerechnet ergibt sich:

Kennzahl benzin.jetzt SWR
Zeitraum 1.–29. April (29 Tage) 1.–21. April (21 Tage)
Tankstellen im Sample 434 ~15.000
Verstöße gesamt 7.540 (im Sample) ~60.000
Verstöße pro Tag (hochgerechnet) ~8.978 ~2.857
Betroffene Tankstellen SWR: ~3.800 (jede 4. Tankstelle)

Unsere Hochrechnung liegt über dem SWR-Wert. Das hat wahrscheinlich zwei Gründe: Erstens zählen wir auch das Fenster 12:05–12:10 als Verstoß, während der SWR möglicherweise einen größeren Puffer einräumt. Zweitens ist unser Sample nicht repräsentativ für alle 15.000 Stationen — die Hochrechnung ist eine Annäherung, kein exakter Wert. Die Größenordnung bestätigt sich aber klar: Tausende Verstöße pro Tag.

Das Gesamtbild: Form und Substanz

Die Timing-Verstöße sind nur ein Teil des Problems. Man muss sie im Kontext der Rekord-Margen sehen, die wir seit dem 1. April messen:

Woche Ø 12-Uhr-Spike (Diesel) Brent Crude
1 (08.–13.04.)+7,1 ct$98–107
2 (14.–17.04.)+11,2 ct$96
3 (18.–21.04.)+12,2 ct$90–95
4 (22.–29.04.)+15,6 ct$100–115

Der tägliche Mittagsaufschlag hat sich in vier Wochen mehr als verdoppelt — von 7 auf über 17 Cent. Am 29. April erreichte er einen neuen Rekord von +17,4 Cent — exakt in der Höhe des gerade beschlossenen Tankrabatts.

Die 12-Uhr-Regel wird doppelt unterlaufen
In der Form: Nur jede dritte Erhöhung findet im erlaubten Zeitfenster statt. In der Substanz: Der Aufschlag pro Erhöhung wird immer aggressiver. Die Konzerne halten sich weder an den Zeitpunkt noch an die Erwartung, dass die Regel preisdämpfend wirkt.

Was das für Verbraucher bedeutet

Die gute Nachricht: Die 12-Uhr-Regel hat den Markt berechenbarer gemacht. Wer vor 12 Uhr tankt, zahlt zuverlässig den günstigsten Tagespreis — das ist jetzt auch wissenschaftlich bestätigt (ZEW-Studie).

Die schlechte Nachricht: Die Regel wird weder zeitlich sauber eingehalten noch inhaltlich zurückhaltend genutzt. Solange die Zuständigkeit für die Ahndung von Verstößen zwischen Bund und Ländern ungeklärt ist — wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gegenüber dem SWR einräumten — gibt es de facto keine Konsequenzen.

Unsere Empfehlung bleibt: Zwischen 10:00 und 11:45 Uhr tanken, Preise vergleichen, und nicht darauf vertrauen, dass die Preise um Punkt 12:00 steigen — manche Stationen sind auch mal 10 Minuten früher oder später dran.

Datengrundlage benzin.jetzt: 11.659 Preiserhöhungen (Diesel, >0,5 ct) an 434 Mustertankstellen, 1.–29. April 2026. Quelle: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt. Referenz SWR-Recherche: SWR Data Lab, Jan Russezki, Ina Kohler, Stephanie Jauss, Ulrich Lang, veröffentlicht am 29. April 2026.

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Quellenhinweis: Die Daten stammen von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt. Journalisten und Redaktionen können alle Daten unter Quellenangabe „benzin.jetzt" frei verwenden. Kontakt: oliver@benzin.jetzt