Es ist beschlossen: Bundesrat billigt das Kraftstoffmaßnahmenpaket — was jetzt gilt
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das Kraftstoffmaßnahmenpaket gebilligt — einen Tag nach dem Bundestag. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit ist der Weg frei für die größte Änderung am deutschen Tankstellenmarkt seit Einführung der Markttransparenzstelle 2013.
Die offizielle Bestätigung kam als Top 69 der 1063. Bundesratssitzung. Zur Bundesrats-Meldung →
Die drei Säulen des Gesetzes
1. Die 12-Uhr-Regel: Tankstellen dürfen ihre Preise nur noch einmal pro Tag erhöhen. Preissenkungen bleiben jederzeit und beliebig oft möglich. Die Regel gilt für sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe — also E5, E10 und Diesel. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
2. Beweislastumkehr: Steigen die Preise auffällig stark, müssen die Mineralölkonzerne künftig selbst belegen, dass ihre Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind und ihnen tatsächlich höhere Kosten entstanden sind. Bisher lag die Beweislast beim Bundeskartellamt.
3. Stärkeres Kartellamt: Das Bundeskartellamt bekommt mehr Werkzeuge, um gegen marktbeherrschende Unternehmen im Kraftstoffbereich vorzugehen.
Was jetzt passiert — der Zeitplan
Das Gesetz muss noch von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Erwartet wird die Verkündung in der ersten Aprilwoche — voraussichtlich um den 7. April 2026.
Die Regel ist zeitlich befristet und wird nach einem Jahr evaluiert. Die Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig.
Was sich für Autofahrer konkret ändert
Ab Inkrafttreten entsteht ein klarer Tagesrhythmus: Vor 12 Uhr können die Preise nur fallen. Um 12 Uhr kommt die einzige erlaubte Erhöhung — vermutlich deutlich. Danach fallen die Preise durch den Wettbewerb bis zum Abend schrittweise wieder ab.
Was das Gesetz nicht ändert
Wichtig zu wissen: Das österreichische Vorbild, auf das sich die Bundesregierung beruft, hat laut dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC nicht zu niedrigeren Preisen geführt — aber zu deutlich mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit für Verbraucher. Die Preisunterschiede zwischen Marken bleiben bestehen. Der Autobahn-Aufpreis bleibt bestehen. Und die Steuerlast auf Kraftstoff bleibt unverändert.
Dementsprechend hat der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung weitere Maßnahmen gefordert: unter anderem eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne und eine geringere Stromsteuer. Die Länder hatten bereits seit 2012 auf eine solche Regelung gedrängt.
benzin.jetzt ist startklar
benzin.jetzt zeigt bereits jetzt einen Live-Countdown bis 12 Uhr und gibt Autofahrern eine konkrete Tankempfehlung: Jetzt tanken, warten oder Preis ist OK. Ab dem Tag des Inkrafttretens werden die Daten sofort an das neue Preismuster angepasst.
Unsere Echtzeit-Analyse von über 3.300 Tankstellen in 61 deutschen Großstädten zeigt auch nach dem neuen Gesetz, wo die günstigsten Preise sind — sortiert nach Preis, mit Karte, Trendanzeige und Navigation.
„Das Gesetz macht den Tagesrhythmus vorhersehbar — das ist gut. Aber es ersetzt nicht den eigenen Preisvergleich. Zwischen der teuersten und der günstigsten Tankstelle liegen weiterhin über 60 Cent pro Liter. Das ändert kein Gesetz." Oliver Wagner, Gründer von benzin.jetzt
Quellen
Bundesrat, 1063. Sitzung, Top 69 (27. März 2026)
Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Energie (25. März 2026)
Preisdaten: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K), Bundeskartellamt.
